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China Einreise

Reisevorbereitung

EINREISE & VISUM

Einreisebestimmungen für China

Reisende mit einem deutschen Reisepass müssen für die Einreise in China ein gültiges Visum im Reisepass vorzeigen können. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (ca. 5-6 Wochen vor Reisebeginn) selbstständig um das Visum für Ihre China Reise.

Ihr China Visum können Sie entweder über die Chinese Visa Application Service Center der chinesischen Konsulate (in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg oder München) oder über einen Visadienst beantragen. Sie können Ihre Unterlagen persönlich einreichen oder per Post einsenden.

Reisende mit Schweizer Staatsangehörigkeit können sich auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft informieren, Reisende mit österreichischer Staatsangehörigkeit beim Bundesministerium für Äußeres.

Für aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise informieren Sie sich bitte auf der Seite des Deutschen Auswärtigen Amtes.

Obwohl die Sonderverwaltungsregionen Hong Kong und Macau Teile der VR China sind, genießen sie in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. Deutsche Staatsangehörige können visafrei nach Hong Kong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise vom Festland Chinas aus, so bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für eine zwei- bzw. mehrfache Einreise erteilt wurde. Hierauf muss bei der Planung Ihrer China Rundreise bzw. bei der Beantragung des Visums geachtet werden.

Wenn Sie nach Hong Kong reisen, füllen Sie bei Ankunft am Flughafen oder Bahnhof einfach eine Einreisekarte aus.

Abwicklung und Kosten

Für den Erhalt eines China Visums muss Ihr Reisepass nach Ausreise aus China noch mind. 6 Monate gültig sein. Seit 2012 müssen auch Kinder bei der Einreise nach China einen eigenen Kinderreisepass vorlegen, ein Eintrag im Pass der Eltern oder ein Kinderausweis sind nicht mehr ausreichend.
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular legen Sie Ihrem Visumsantrag ein Passfoto sowie Nachweise über die Hotelübernachtungen und die internationalen Flüge bei. Seit dem 24. August 2016 gibt es zudem eine neue Regelung, dass Reisende deren Reisepass nach dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, eine Auflistung aller bisher bereisten Länder vorlegen müssen. Falls Sie Ihren alten Reisepass noch besitzen, können Sie alternativ auch diesen hinzufügen.

Näheres zum Ablauf der Antragsstellung und die Adressen, wo Sie Ihre Anträge abgeben können, finden Sie unter:  www.visaforchina.org.

Die Kosten für ein 30-tägiges Touristenvisum mit einmaliger Einreise beträgt pro Person zurzeit ca. € 130,-. Hinzu kommen Versandkosten, evtl. Expresszuschläge und Gebühren des jeweiligen Anbieters. Daher kann der exakte Preis häufig etwas variieren.

Spezialservice für Visumbeschaffung

Wenn Sie Ihr China Visum nicht in einer der Auslandsvertretungen persönlich beantragen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Visadienst in Anspruch zu nehmen.
Visa Dienst GmbH & Co.KG (www.visum.de) hat Niederlassungen in ganz Deutschland und kann somit das China Visum für deutsche Staatsangehörige in allen Bundesländern beschaffen.

Des Weiteren hat sich die VisumCentrale (visumcentrale.de) für die deutschlandweite Beschaffung von China Visa bei unseren Kunden bewährt.
Für Reisende aus Österreich können wir die Website visaworld.at empfehlen.

Bitte beachten Sie, dass die auf der Webseite angegebene Bearbeitungsdauer nur die Einreichung und Abholung durch den Dokumentenservice darstellt. Die Bearbeitungsdauer durch das Konsulat ist hier nicht inbegriffen und kann die Rücksendung der Dokumente verzögern. Wenn Sie kurzfristig nach China reisen möchten und sich über die Wahl des Tarifs unsicher sind, fragen Sie einfach bei der Hotline des Dokumentenservice nach, welche Bearbeitungsdauer für Sie in Frage kommt.

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ZOLL

Zollvorschriften für China

Laut Auswärtigem Amt ist die Einfuhr von etwa 400 Zigaretten, zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige zulässig. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000,- RMB eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist hingegen strengeren Regelungen unterworfen, Münzen aus der Zeit vor 1949 dürfen zum Beispiel nicht ausgeführt werden. Devisen von bis zu 5.000,- US-$ (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige sind zulässig. Diese Grenzen übersteigende Beträge dürfen nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung ausgeführt werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.

Laut Auswärtigem Amt sind derzeit die Einfuhr von persönlichen Gegenständen, wie auch Nahrung, zwei Flaschen Schnaps und zwei Stangen Zigaretten, abgabefrei.

Technische Geräte können zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, dürfen aber weder verkauft noch auf andere Personen übertragen werden und müssen aus China wieder ausgeführt werden.
Falls Sie Geschenke für Verwandte oder Freunde in China mitführen, müssen diese ebenfalls angegeben werden.

Als Tourist können Sie eine begrenzte Menge an Geld (zurzeit bis RMB 20 000) für Ihren China Urlaub mitnehmen und darüber hinaus bis zu $ 5 000,- in Fremdwährung. Da die Bestimmungen sich jederzeit kurzfristig ändern können, bitten wir Sie darum sich vor Abreise bezüglich der aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Einfuhrverbot besteht für:

  • Waffen, Munition und Sprengstoffe aller Art
  • Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
  • Manuskripte, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder usw., welche China schaden können
  • Drogen
  • Tiere und Pflanzen
  • Unhygienische Lebensmittel

 

Ausfuhrverbot besteht für:

  • Antiquitäten
  • Geschützte Tiere und Pflanzen
  • Punkte für das Einfuhrverbot

 

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft des Ziellandes zu erhalten. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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